Allgemeine Geschäftsbedingungen

METASYS Medizintechnik GmbH

METASYS Medizintechnik GmbH
Florianistraße 3, 6063 Rum, Austria
T +43 512 205420 | info@metasys.com | metasys.com

Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der METASYS Medizintechnik GmbH (nachfolgend „METASYS“). METASYS liefert und leistet ausschließlich auf Grundlage der gegenständlichen AGB, soweit die Vertragsparteien nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (B2B). Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, METASYS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Gültigkeit der Angebote

METASYS bleibt mit ihren Angeboten einen Monat ab Ausstellungsdatum gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von METASYS oder durch die Ausführung der Bestellung zustande.

Preisbindung und Rabattierung

Alle angebotenen Preise verstehen sich in Euro (EUR), exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich per Lieferung unfrei, ab Werk Rum bei Innsbruck (EXW, Ex works nach den Incoterms 2020), verpackt, unversichert, unverzollt. Es gilt ein Mindestbestellwert von netto € 150,00. Als Mindestbestellwert gilt der Auftragswert. Ausnahmen gelten für Aufträge mit Lieferungen hin zum Endkunden (Konsument) sowie Aufträge aufgrund von Garantieleistungen. Eine Warenrücksendung steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu. Stimmt METASYS im Einzelfall einer Warenrücknahme zu, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, wird der Warenwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des bezahlten Kaufpreises (mindestens € 10,00) dem Käufer für weitere Einkäufe aus dem Warenangebot von METASYS gutgeschrieben. Der Anspruch aus der Gutschrift verjährt nach einem Jahr.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind zahlbar nach vereinbarten Konditionen. Nach Vereinbarung kann die Rechnung in Raten/Teilzahlungen gezahlt werden. METASYS behält es sich vor, nur gegen Vorauskassa oder per Nachnahme zu liefern. Für Aufträge, die später als 2 Wochen vor dem bestätigten Auslieferungstermin bei METASYS storniert werden, ist METASYS berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Nettoauftragssumme zu verrechnen. METASYS behält sich weiter vor, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen. Aufträge für Sonderanfertigungen können jedenfalls nicht storniert werden.

Eigentumsvorbehalt

METASYS behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihrem gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung der METASYS tritt der Kunde der METASYS hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen den Zweitkäufer, auch wenn die Vorbehaltsware verarbeitet oder verändert wurde, bis zur Höhe des aushaftenden Kaufpreises ab. METASYS nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde hat den Zweitkäufer von der Sicherungszession zu verständigen oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anzumerken. Der Kunde ist in letzterem Fall verpflichtet, METASYS monatlich eine OP-Liste zu übermitteln. Auf Verlangen hat der Kunde METASYS die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für die Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der METASYS hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen.

Garantie und Gewährleistung

Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den B2B-Bereich (§§ 377 f UGB). Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.
Garantie: Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt METASYS eine produktabhängige Garantie von 12 bis 36 Monaten für Materialfehler, welche die Funktion des Gerätes mehr als geringfügig beeinträchtigen. (Garantiedauer produktabhängig entsprechend der Angaben in der geltenden Preisliste).
Von der Garantiepflicht ausgenommen sind Schäden, die durch falsche oder unsachgemäße Handhabung sowie normalen Verschleiß entstehen. Die Garantie bezieht sich zudem nicht auf den Austausch des Amalgam-Sammelbehälters sowie nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie Glas, Kunststoff, Schläuche, Filter, Kondensatfilter oder Membranen. Ausgenommen von der Garantieleistung sind überdies eventuell anfallende Arbeits- und Anfahrtszeiten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieansprüche ist, dass nach ordnungsgemäßer Montage die dem Gerät beigefügte Montagemeldung unverzüglich an METASYS retourniert wird. In diesem Fall beginnt die Garantiefrist mit Inbetriebnahme. Bei Einbau ohne Montagemeldung an METASYS erlischt jeglicher Garantieanspruch. Einbau und Einsendung der Montagemeldung müssen innerhalb von 24 Monaten erfolgen, gerechnet ab Datum des Verkaufs durch METASYS.

Jedwede Garantieansprüche des Kunden erlöschen ferner, falls nur einer der folgenden Umstände eintritt, unabhängig davon, ob die Umstände beim Kunden von METASYS oder einem späteren Eigentümer oder Betreiber eintreten:

  • Nicht-ordnungsgemäßer Einbau, Betrieb, Wartung oder Transport des Gerätes. Bei notwendigen Rücktransporten von METASYS Teilen muss die METASYS Originalverpackung verwendet werden. Bevor das zu transportierendes METASYS-Gerät verpackt wird, ist es zu reinigen und desinfizieren. Mögliche Öffnungen, wo Rest-Flüssigkeiten austreten könnten, sind zu verschließen.
  • Einbau und Einsendung der Montagemeldung erfolgen nicht innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 24 Monaten.
  • Nicht-Übermittlung der Montagemeldung an METASYS.
  • Einbau und Verwendung von nicht originalen METASYS Teilen.
  • Einbau des Gerätes durch Personal, das weder von METASYS geschult noch autorisiert ist.
  • Durchführung von Reparaturen durch nicht zugelassene Werkstätten.
  • Eintritt eines Schadens durch unsachgemäße Behandlung und Betrieb oder Verwenden von nicht zugelassenem Reinigungs- und Desinfektionsmaterial oder nicht originalen Ersatzteilen, Verletzung der Vorschriften der Betriebsanleitung.
  • Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle. Die Wartungen müssen 11-12 / 23-24 / 35-36 Monate nach Einbau des entsprechenden METASYS Teils erfolgen.
  • Fehlende Eintragung über den Einbau sowie die vorgeschriebenen Servicierungen durch von METASYS geschulten Technikern im Gerätedokument.
  • Unterlassung der zumutbaren sofortigen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden bei Auftritt einer Störung.
  • Übermittlung von Geräten oder Geräteteilen an METASYS ohne ordnungsgemäße Begleitpapiere, insbesondere ohne Fehlerbeschreibung oder Faktura über den Erwerb des Gerätes.
  • Fehlende Übermittlung von visuellem Bildmaterial (Foto, Videoclip...) des zu beanstandenden METASYS Teils, zur Einbausituation sowie der Einbauumgebung des Teils.

Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die unterlassene Handlung nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden war.

METASYS behält sich das Recht vor, bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen das mit dem Gerät ausgelieferte Gerätedokument zur Überprüfung von Wartungsintervallen anzufordern. Die Abwicklung der Garantieansprüche erfolgt ausschließlich nachfolgendem Modus:

Bei Störungen sind die Geräte von autorisierten Technikern zu öffnen, das betroffene Bauteil ist zu übernehmen und ungeöffnet und gereinigt an METASYS zu übermitteln. Der Kunde sendet das beanstandete Gerät bzw. Bauteil auf eigene Kosten an METASYS. METASYS überprüft, ob ein Garantiefall vorliegt. METASYS setzt das Gerät bzw. Bauteil instand, sofern dies wirtschaftlich ist. Der Kunde ersetzt die auf die Instandsetzung anfallenden Kosten, nicht jedoch die von der Garantie umfassten Ersatzteile. Die Zusendung des Gerätes bzw. Bauteils an METASYS stellt in jedem Falle einen Reparaturauftrag an METASYS dar. Für Kostenvoranschläge für Reparaturen von retournierten Geräten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des Betrags nach der geltenden Preisliste für Artikelnummer 115000003 verrechnet, wenn die Garantiezeit abgelaufen ist oder kein Garantiefall vorliegt. Für reine Produktprüfungen der eingegangenen Waren kann eine Prüfpauschale in Höhe des Betrags nach der geltenden Preisliste für Artikelnummer 115000004 verrechnet werden. Bei Sendung des Gerätes bzw. Bauteiles an METASYS ist in jedem Fall eine Fehlerbeschreibung mit allen wichtigen Informationen der Geräte unter Verwendung des unter https://www.metasys.com/ruecksendeformular/ abrufbaren Rücksendeformulars mitzuschicken.

Der METASYS-Kunde darf Vorleistungen nur in Absprache mit METASYS erbringen. Es ist immer nur der betroffene Bauteil einzusenden (kleinstmögliche Einheit). Sofern bei METASYS ohne technische Notwendigkeit verschmutzte intakte Teile eingesandt werden, ist METASYS berechtigt, diese ohne gesonderte Vergütung zu vernichten. Der dem vernichteten Teil entsprechende Neuteil ist nur gegen gesonderte Bestellung und gegen Rechnung auszuliefern. METASYS hat in jedem Fall das Recht, nach seiner Wahl die Garantie durch Gutschrift oder Retournierung von Neuteilen abzuwickeln, ohne eine Instandsetzung durchzuführen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit jener für das ursprünglich gelieferte Gerät. Der Kunde von METASYS verpflichtet sich, die Bedingungen betreffend die Garantieabwicklung seinem Kunden zur Kenntnis zu bringen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

METASYS verpflichtet sich, auch nach Auslaufen der Serienproduktion von Produkten Ersatzteillieferungen für betroffene Produkte noch für einen Zeitraum von 5 Jahren sicherzustellen.

Haftungsausschluss

METASYS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für andere Fälle der Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), für die METASYS nach den gesetzlichen Vorschriften (auch bei leichter Fahrlässigkeit) haftet. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Entsorgung von Elektroaltgeräten

Die gelieferten Geräte sind B2B-Produkte und nicht für den privaten Haushalt bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften (EU-Vorgaben und nationale Bestimmungen) ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt METASYS von der Rücknahmepflicht nach § 10 EAG-VO und damit verbundenen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos. Bei Weitergabe der Geräte hat der Kunde diese Entsorgungspflicht an seinen Abnehmer zu überbinden.

Datenschutz und Geheimhaltung

METASYS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (insb. Name, Anschrift, Kontaktdaten) zur Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, insbesondere händlerspezifische Preiskonditionen und technische Unterlagen, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

Exportkontrolle

Die Erfüllung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts (z.B. Embargos, Sanktionsliste) entgegenstehen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Export- und Re-Exportvorschriften bei einer Weiterveräußerung der Produkte selbst verantwortlich. Wenn es sich um ein Medizinprodukt handelt, darf der Kunde dieses nur in denjenigen Ländern vertreiben oder betreiben, in denen die erforderlichen Zulassungen vorliegen.

Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 6063 Rum / Innsbruck sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.